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Weg mit § 219a: Es sollte ein Recht auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch geben!

Wer hat es zu Jahresbeginn nicht mitgekommen? Eine Frauenärztin wurde, wegen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Homepage, angeklagt.

Nein, im Jahre 2018 muss es einen solchen Paragraphen nicht mehr geben, denn sollte eine medizinische Aufklärung zu diesem Thema und damit einhergehend die Selbstbestimmung der Frau nicht eigentlich vollkommen normal sein? Wir finden: Ja!

Wir als Kreisverband unterstützen die Forderung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, den Paragrafen 219a StGB ersatzlos zu streichen, die bereits verurteilten Ärzte*innen sofort zu rehabilitieren und alle laufenden Verfahren umgehend einzustellen.

Am 29. August 2018 um 9:00 Uhr wird das Verfahren gegen die beiden Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wegen Verstoß gegen den §219a StGB vor dem Amtsgericht Kassel verhandelt.

Dazu wird es ab 8:15 Uhr vor dem Amtsgericht Kassel (Frankfurter Str. 9 in 34117 Kassel) eine Kundgebung geben. Kommt zahlreich und zeigt Solidarität mit den angezeigten Ärtz*innen und gleichzeitig damit die Überflüssigkeit des §219a StGB in der heutigen Zeit.

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