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Schon mal auf einer Demo, bei einer Mahnwache oder ähnlichem gewesen? Ein guter Grund für die Polizei deine Personalien auf zu nehmen, dein politisches Denken zu unterdrücken oder dein gesamtes Leben auszuspionieren.

Gemeint ist damit das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Dieses Gesetz erteilt den Sicherheitsbehörden die Erlaubnis bei möglichen Straftätern präventiv zu Handeln. Wenn also nur alleine der Verdacht besteht, dass eventuell etwas passieren könnte, ist es den Behörden erlaubt, (Staats-)Trojaner auf deinem Computer zu installieren, welche jede deiner Bewegungen verfolgen und alles, was du jemals an deinem Computer getan hast zu sehen. Außerdem dürfen sie deine Chats auf dem Smartphone mitlesen. Sei es WhatsApp, Telegram, Snapchat oder Facebook, jedes kleine Detail, jeder noch so privater Chat kann und darf von den Behörden untersucht und ausgewertet werden. Und da ist es egal, ob du mit deinen Arbeitskolleg*innen, Freund*innen, der Familie oder Partner*in schreibst.

Darüber hinaus darf der #Verfassungsschutz (VS) Auskunft über Post, Telekommunikation, Verkehr und Finanzen erhalten. Diese Erlaubnis schränkt das nach Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 12 der Verfassung des Landes Hessen bestehende Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ein.
Ebenfalls dürfen die Behörden an sogenannten „Gefährdern“ elektronische Fußfesseln anbringen und diesen Menschen sagen, mit welchen Personen sie sich treffen dürfen, wann sie welche Orte betreten dürfen und von welchem Orte sie sich komplett fernhalten sollen. Das ist eine Einschränkung auf das Versammlungsrecht nach § 8 des Grundgesetzes und Art. 14 der Verfassung des Landes Hessen.

Daher fordert DIE LINKE Hessen eine sofortige Auflösung des Verfassungsschutzes und diesen durch eine Stelle für Menschenrechte, Grundrecht und Demokratie ohne nachrichtendienstliche Befugnisse zu ersetzen.

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