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Antrag zur Kreistagssitzung am 22.06.2020
Planungen „Logistikzentrum für Atommüll in Würgassen“ einstellen!

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag des Landkreises Kassel lehnt die Pläne des Bundesumweltministeriums und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zur Errichtung eines Logistikzentrums für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll am Standort Würgassen in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze entschieden ab. Der Kreistag fordert den sofortigen Stopp aller vorbereitenden Maßnahmen.

  1. Der Kreistag des Landkreises Kassel kritisiert, dass das Verfahren zur Standortauswahl und die gewählten Kriterien nicht transparent und bürgernah vorher diskutiert wurden und dass der zu geringe Abstand zur Wohnbebauung, die schlechten Straßen- und Schienenverbindungen für täglich mindestens 10 Atommüllzüge, die radioaktive Vorbelastung durch den früheren AKW-Standort, der Tourismus, der Naturschutz und die Naherholung im Dreiländereck nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

  1. Der Kreistag kritisiert ähnlich wie die Kommunen im Dreiländereck, dass der Landkreis Kassel vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und dass dieser Standort vom Bund jetzt ohne Vergleich mit anderen möglichen Standorten durchgesetzt werden soll.

  1. Ferner kritisiert der Kreistag des Landkreises Kassel, dass selbst die wenigen Kriterien der Entsorgungskommission des Bundes für die Standortwahl – die Hochwasserfreiheit des geplanten Geländes und die Zweigleisigkeit der Zugstrecke – nicht eingehalten wurden.

  1. Auch hält der Kreistag des Landkreises Kassel den Abstand von 200 bis 300 Metern zur nächsten Wohnbebauung für nicht ausreichend für das bundesweit größte Atommüllbereit-stellungslager. Ein unkalkulierbares Risiko ist zudem die Lage in einer militärischen Tiefflugzone.

  1. Der Kreistag des Landkreises Kassel unterstützt die gegründete Bürgerinitiative und fordert die aus der Region gewählten Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf, gemeinsam mit den Abgeordneten der anderen beiden betroffenen Bundesländer sich mit Nachdruck dafür einzusetzen und Möglichkeiten auszuloten, wie das Projekt noch verhindert werden kann.

  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1 bis 6 tätig zu werden und die dafür erforderlichen und geeigneten Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten. Parallel sind die Erfolgsaussichten und Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens zu prüfen.

Die Begründung erfolgt mündlich.
Die Zuständigkeit des Landkreises Kassel ist evident (unmittelbare Betroffenheit).

Formaler Hinweis:

Der Antrag wird hiermit in den Geschäftsgang gebracht und wird von der antragstellenden Fraktion nicht wieder zurückgezogen. Ob der Antrag tatsächlich schon in der Kreistagssitzung am 22.06.2020 (bzw. vorher in den Ausschüssen beraten wird), mag in der Ältestenratssitzung am 26.05.2020 diskutiert werden.

Dr. Christian Knoche
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion

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