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Da Obdachlose und Wohnungslose nicht mit einer festen Meldeadresse im Melderegister erfasst sind, tauchen diese auch nicht im daraus generiertem Wahlregister auf.

Um trotzdem wählen zu können, müssen Wohnungslose / Obdachlose spätestens 21 Tage vor der Wahl bei dem Wahlamt einer Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme ins
Wahlregister stellen. Für die Landtagswahl 2018 am 28. Oktober in Hessen ist der letzte mögliche Termin für einen Antrag ist Samstag, der 6. Oktober.

Dafür müssen sie mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass) sowie einer eidesstattlichen Erklärung, in der versichert wird, dass der Aufenthaltsschwerpunkt in den letzten drei Monaten
in Hessen lag, ins Wahlbüro einer Gemeinde, welches sich in einem jeden Rathaus befindet.

„Das Leben ohne Wohnung ist hart und die Straße extrem schwer, aber dennoch müssen auch Wohnungslose ihr Wahlrecht wahrnehmen können und so dazu beitragen, dass sich in der Politik etwas verändert“, so Tim Zborschil, Direktkandidat im Wahlkreis 01 von der Linken im Landkreis Kassel.

Alleine in der Stadt Kassel steigt die Zahl der „Obdachlosen- und Wohnungslosenhaushalte“ aufgrund der
verfehlten Wohnungs- und Wohnungsbaupolitik von Jahr zu Jahr. Alleine von 2016 auf 2017 sogar um erschreckende 22 Prozent.

Damit auch diese Menschen erfahren, wie Sie ihr Wahlrecht praktisch umsetzen können, wird zeitnah ein kurzes Infoblatt erstellt und verteilt.

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