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In vielen hessischen Kommunen wird trotz Zehntausender streunender Katzen in #Hessen auf eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für die Tiere verzichtet. Nach Einschätzung des Landestierschutzverbandes gibt es in Hessen bis zu 500.000 wilde oder halbwilde Katzen. Diese Tiere leben vorwiegend an Rande der größeren Städte.

Durch eine Verordnung können die Kommunen im Land die Halter von freilaufenden Katzen verpflichten, ihre Tiere registrieren und kastrieren zu lassen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 13b im Tierschutzgesetz des Bundes. Die Landesregierung hat diese Verordnung den Städten und Gemeinden übertragen und damit freie Hand gegeben, in eigenen Satzungen die Registration und Kastration wildlebender Katzen vorzuschreiben.

Wir fordern daher die flächendeckende Umsetzung der Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen, denn die Umsetzung der Verordnung würde auch zu einer Kostenentlastung der Kommunen beitragen, da diese erheblich an der Finanzierung der Tierheime beteiligt seien. Weiter würde man so den Bestand an wildgeborenen Tieren minimieren und das Leid der Tiere drastisch vermindern.

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