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Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Heimgesetzes (HeimG), zu diesen gehören: Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen sowie Übergangseinrichtungen können Heime im Sinne des Heimgesetzes sein.

Jedoch kommt es immer wieder zu Unzulänglichkeiten und Missbrauchsfällen, weil das Netz versagt, da es aufgrund fehlenden Personals nicht ausreichend auf Lücken überwacht werden kann.

Um eine Verbesserung zu erzielen, ist es zwingend notwendig, dass vorhandene Personal weiter aufzustocken. Auch hier können die Kommunen schon einen Teil dazu beitragen, weil sie Teil der Überwachung sind.

Wir fordern daher die Bereitstellung weiterer Mittel um das Personal aufzustocken, ordentlich auszubilden und zu schulen.

Denn nur mit ausreichend gut ausgebildeten und geschulten Personal ist es möglich, dass die zu pflegenden Menschen auch ausreichend vor Unzulänglichkeiten und Missbrauch geschützt werden können.

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