Energiesperren-Hotline

Wenn Strom, Erdgas und Wasser abgestellt werden…
… dann wird es zu Hause ungemütlich. Duschen, Heizen, Kochen, Fernsehen und viele andere Dinge des täglichen Lebens sind dann nicht mehr möglich. Wir helfen Ihnen, damit es nicht so weit kommt.

Krank, ohne Job, verschuldet oder in den Mühlen der Bürokratie: Es gibt viele Gründe für eine Energiesperre. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn die Abschaltung droht.

  • Wann darf der Versorger Strom oder Gas abschalten?
  • Gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besondere Regelungen?
  • Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre schützen?
  • Was kann ich machen, wenn die Strom- oder Gassperre kurz bevorsteht oder der Energieversorger Strom oder Gas bereits abgestellt hat?
  • Ist Ratenzahlung eine sinnvolle Möglichkeit?
  • Was kann ich gegen die zusätzlichen Kosten im Rahmen der Rechnungsstellung machen?
  • Welche Kosten sind bei einer Strom- oder Gassperre zulässig – und welche nicht?

Warum wird es immer teuer und was will DIE LINKE?

Alles wird teurer: 2021 lag die Inflationsrate bei 3,1 Prozent, so hoch wie seit 1993 nicht mehr. Für 2022 werden Preissteigerungen in ähnlichem Umfang vorausgesagt. Besonders stark verteuert haben sich Strom, Gas, Benzin, Heizöl und Gemüse. Nahrungsmittel waren im Dezember um 6 Prozent teurer, Energie sogar um 18 Prozent. Wer ein niedriges Einkommen oder eine kleine Rente bekommt, muss einen deutlich größeren Teil seines Geldes für Miete, Essen und Heizung ausgeben und ist deutlich stärker von der Teuerung betroffen. Bezieher*innen von Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Rente und Bafög erleben eine faktische Kürzung ihrer Bezüge, wenn die staatlichen Zahlungen nicht schnell angepasst werden – dabei hat das Geld schon vorher oft kaum zum Leben gereicht.

Die bisherige Erhöhung von Hartz-IV um 3 Euro liegt mit 0,7 Prozent weit unterhalb der Teuerungsrate, Bezieher*innen der Grundsicherung bekommen also noch weniger als früher. Auch der für Sommer angekündigte Heizkostenzuschuss von 135 Euro für Wohngeldempfänger*innen geht am Ausmaß des Problems völlig vorbei. Nur ein kleiner Teil der Haushalte erhält Wohngeld, die Regierung spricht von 700 000. Aber mehr als 13 Millionen Menschen sind von Armut bedroht
(Paritätischer Armutsbericht 2021).

Außerdem reicht ein einmaliger Zuschuss nicht, um die dauerhaft steigenden Kosten auszugleichen. Viele Energieversorger haben dauerhaft höhere Preise und Vorauszahlungen angekündigt. Zudem kommt eine Auszahlung im Sommer zu spät, wer wenig verdient, hat meist keine Rücklagen. Höhere Vorauszahlungen werden aber jetzt fällig.

Die Hoffnung der Regierung auf »Steuerung« der Preise über Marktanreize müssen viele Verbraucher*innen nun mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten bezahlen. Währenddessen steigen die Vermögen und Einkommen der Anteils-eigner von Energie- und Lebensmittelkonzernen weiter in den Himmel. Das zeigt: Der Markt regelt es nicht.
Die LINKE sagt: Es kann nicht sein, dass ärmere Menschen sich in diesem reichen Land keine warme Wohnung leisten oder kein Gemüse mehr kaufen können. Niemand soll hungern, frieren oder in einer dunklen Wohnung sitzen müssen!

Wir fordern sofort:

  • Gegen Armut hilft Geld: Einmalzahlung von 200 Euro an alle Menschen, die unter der Armutsrisikoschwelle liegen. Ein solcher Entlastungsbonus. wäre eine schnelle Entlastung für die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Familien mit geringen Einkommen profitieren beson-ders: Eltern erhalten die 200 Euro auch für ihre Kinder. Das Geld muss sofort ausgezahlt werden.
  • Hartz-IV ist zu niedrig! Die Inflations-rate muss sofort ausgeglichen und der Hartz-IV-Satz um weitere 200 Euro erhöht werden. Der Satz muss armutsfest sein und das tatsächliche sozioökonomische Existenzminimum abdecken. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ausgerechnet: Ohne kleinzurechnen, müsste der Hartz-IV-Satz bei 678 Euro liegen!
  • Für Menschen im Grundsicherungsbezug müssen die tatsächlichen Energie-kosten übernommen werden.
  • Wohngeld soll auf der Basis der Bruttowarmmiete gezahlt werden, also auch Warmwasser und Heizkosten umfassen. Zudem soll es um eine Komponente für Stromkosten erweitert werden. Wer in energetisch sanierten Wohnungen eine höhere Miete zahlt, muss einen Zuschuss für die Sanierungskosten bzw. die daraus folgenden höheren Mietkosten erhalten (»Klimawohngeld«).
  • Verbot von Strom- und Gassperren für alle Privathaushalte.
  • Strom- und Gasanbieter werden verpflichtet, Privatkunden ein Grundkontingent kostenlos oder kostengünstig anzubieten. Alles, was über den durchschnittlichen Verbrauch hinausgeht, wird im Gegenzug teurer. Das entlastet Menschen mit geringen Einkommen und schafft Anreize für klimaschonendes Verhalten.
  • Der CO2-Preis für das Heizen muss vollständig von den Vermietern gezahlt werden. Als Anreiz zum Austausch alter Heizungen kann er nur bei den Vermietern wirken. Mieter*innen haben keinerlei Einfluss auf die Art der Heizung in ihren Wohnungen.
  • Unterstützung der Gewerkschaften! Dazu gehören Tariftreue-gesetze für öffentliche Aufträge, leichtere Allgemein-verbindlichkeit von Tarifverträgen und die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Auslagerung auf Subunternehmer.
  • Steuerfreibetrag auf 14.400 Euro im Jahr anheben! Diese Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen erhöht die Kaufkraft. Im Gegenzug braucht es endlich eine höhere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen.

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