Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder!

11 Wochen – 11 Themen

Auf dieser Seite schreiben wir jede Woche etwas zu den wichtigen Themen, die unseren Landkreis bewegen.
Wenn du auch ein wichtiges Thema hast, hinterlasse uns einen Kommentar.

Jede dritte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten.

Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit von staatlichen, kommunalen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich.

Ein kurzer Einblick in die Statistik des Bundeskriminalamtes für 2019 zeigt:

Insgesamt über 140.000 Menschen waren Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon weit über 80%, nämlich circa 115.000, der Betroffenen waren Frauen

Leider gibt es eine weitere Statistik, die will man nicht wirklich wahrhaben. Und doch müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass die Jugendämter 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt haben.

Diesem Martyrium sind die Frauen und Kinder zeitlich nicht mal eben kurz ausgeliefert, nein, das Leiden findet teilweise über lange Jahre statt. Es dauert mitunter lange, bis sich die Frauen endlich trauen, über ihre Situation zu sprechen. Kommt dann keine zügige Hilfe von staatlicher oder kommunaler Stelle, dann wird es bitter.

Dies sind nur grobe Zahlen aus 2019, die Zahlen aus dem Corona-Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Doch jeder kann sich leicht vorstellen, wie sich die Fallzahlen in 2020 entwickelt haben werden … Wohl kaum zum Positiven.

Dem Landkreis Kassel stehen,  laut Istanbuler Konvention, ein Platz pro 10.000 Einwohner, also insgesamt 25 Plätze als Schutzräume zu. Leider sind aber zurzeit aber nur 14 Schutzräume eingerichtet, das sind weniger als 60%, also noch nicht einmal zwei Drittel dessen, was mindestens gegeben sein sollte.

Die LINKE im Landkreis Kassel fordert daher die Anzahl der eingerichteten Schutzräume  auf den Mindeststandard von 25 Räumen zu erhöhen. Gleichzeitig muss der sich daraus ergebende erhöhte Personalbedarf abgedeckt werden.

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass den betroffenen Frauen und Kindern zukünftig besser zügig und unkompliziert geholfen werden kann.

 

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